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Chemikalienlager nach WHG



Von der Lagerung bestimmter Stoffe und deren Reste können im Betrieb schwer wiegende Gefahren ausgehen. Deshalb sind an die Lager entsprechende Voraussetzungen im Hinblick auf Wassergefährdung gestellt. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 19 a ff) und die daraus resultierenden Verordnungen regeln die Lagerbedingungen wassergefährdender Stoffe. Lager mit mehr als 300 l wassergefährdender Flüssigkeiten innerhalb des Gebäudes und mehr als 1000 l außerhalb des Gebäudes müssen über eine ausreichend dimensionierte Auffangwanne verfügen.

Die Tensid-Chemie projektiert und liefert Ihnen das hierzu notwendige Equipment mit dem entsprechenden Zubehör:

  • Chemikalienlagertanks
  • Auffangwannen

 

 
     
 
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