Chemikalienlager nach WHG
Von der Lagerung bestimmter Stoffe und deren Reste können im Betrieb
schwer wiegende Gefahren ausgehen. Deshalb sind an die Lager entsprechende
Voraussetzungen im Hinblick auf Wassergefährdung gestellt. Das Wasserhaushaltsgesetz
(§ 19 a ff) und die daraus resultierenden Verordnungen regeln die
Lagerbedingungen wassergefährdender Stoffe. Lager mit mehr als 300
l wassergefährdender Flüssigkeiten innerhalb des Gebäudes und mehr
als 1000 l außerhalb des Gebäudes müssen über eine ausreichend dimensionierte
Auffangwanne verfügen.
Die Tensid-Chemie projektiert und liefert Ihnen das hierzu notwendige Equipment mit dem entsprechenden Zubehör:
- Chemikalienlagertanks
- Auffangwannen
|